Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Transparenz, Verlässlichkeit und klare Vereinbarungen bilden das Fundament unserer Zusammenarbeit. Nachfolgend finden Sie die Vertragsbedingungen von Noxwide Reinigungsservice – Haushaltshilfe (Stand: November 2026).



§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vertraglich vereinbarten Reinigungs- und Haushaltshilfeleistungen von Noxwide Reinigungsservice, Inhaber: [vollständiger Vor- und Nachname], mit Sitz in Remscheid.

  2. Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen sowie kleinere gewerbliche Auftraggeber, insbesondere Büros, Praxen und Kanzleien.

  3. Individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungsangebot und Leistungsumfang

  1. Noxwide Reinigungsservice bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

    • Wohnungs- und Haushaltsreinigung

    • Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag

    • Grundreinigung und Intensivreinigung

    • Küchen- und Badezimmerreinigung

    • Fenster- und Glasreinigung

    • Treppenhausreinigung

    • Büro-, Kanzlei- und Praxisreinigung

    • Einzugs- und Auszugsreinigung

    • Wäsche- und Bügelservice

    • Weitere individuell vereinbarte Reinigungsleistungen

  2. Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer der Leistungen werden vor Auftragsbeginn individuell mit dem Kunden vereinbart.

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsvereinbarung.

  4. Zusätzliche Leistungen werden ausschließlich nach vorheriger Absprache durchgeführt und gegebenenfalls gesondert berechnet.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

  1. Kunden können Anfragen telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website www.noxwide.de stellen.

  2. Eine unverbindliche Anfrage stellt noch keine verbindliche Beauftragung dar.

  3. Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Leistungen, Vergütung und Termine, geeinigt haben.

  4. Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen werden die Reinigungstage, die Häufigkeit und die Vergütung individuell vereinbart.

§ 4 Terminvereinbarung, Absage und Ausfallentschädigung

4.1 Verbindliche Terminreservierung

Vereinbarte Reinigungstermine werden von Noxwide Reinigungsservice verbindlich für den jeweiligen Kunden reserviert.

4.2 Kostenfreie Terminabsage

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Reinigungstermins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei möglich.

Die Mitteilung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

4.3 Kurzfristige Terminabsage

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behalten wir uns vor, einen gesetzlich bestehenden Vergütungs- oder Ersatzanspruch geltend zu machen, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei werden ersparte Aufwendungen und mögliche Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der reservierten Arbeitszeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Eine automatische pauschale Ausfallgebühr wird nicht vereinbart.

4.4 Fehlender Zugang

Kann die Reinigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, beispielsweise weil kein Zugang zum Reinigungsobjekt besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu möglichen Vergütungs- und Ersatzansprüchen.

4.5 Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Kundenrechte bleiben unberührt.

§ 5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Stundenpreis oder Festpreis.

Bei einer Abrechnung nach Stunden werden die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten entsprechend der vereinbarten Abrechnungsmethode berechnet.

5.2 Einmalige Reinigungsaufträge

Bei einmaligen Reinigungsleistungen erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten.

5.3 Monatliche Abrechnung

Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen kann nach vorheriger Vereinbarung eine monatliche Sammelrechnung erstellt werden.

Dabei werden die während des jeweiligen Abrechnungsmonats erbrachten Leistungen zusammengefasst.

5.4 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

5.5 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder nach vorheriger Vereinbarung in bar.

5.6 Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Leistungen, Materialkosten oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit diese zuvor vereinbart wurden.

5.7 Kleinunternehmerregelung

Noxwide Reinigungsservice wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.

Die Leistungen sind im Rahmen dieser Regelung umsatzsteuerfrei. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Anfahrtskosten und Einsatzgebiet

6.1 Kostenfreie Anfahrt in Remscheid

Innerhalb des gesamten Stadtgebiets Remscheid berechnet Noxwide Reinigungsservice keine Anfahrtskosten.

6.2 Anfahrtskosten außerhalb von Remscheid

Für Reinigungsaufträge außerhalb Remscheids, beispielsweise in Wuppertal, Solingen, Hückeswagen und anderen umliegenden Städten, können zusätzliche Anfahrtskosten entstehen.

6.3 Individuelle Vereinbarung

Die Höhe der Anfahrtskosten richtet sich nach der Entfernung zum Einsatzort und wird dem Kunden vor der verbindlichen Auftragserteilung mitgeteilt.

Anfahrtskosten werden ausschließlich berechnet, wenn sie zuvor ausdrücklich vereinbart wurden.

6.4 Abrechnung

Vereinbarte Anfahrtskosten werden im Angebot beziehungsweise in der Auftragsvereinbarung berücksichtigt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 7 Durchführung der Reinigungsleistungen

  1. Noxwide Reinigungsservice führt die vereinbarten Reinigungsarbeiten sorgfältig und fachgerecht durch.

  2. Der Kunde gewährleistet zum vereinbarten Termin den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten.

  3. Erforderliche Wasser- und Stromanschlüsse werden vom Kunden zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

  4. Besondere Verschmutzungen, empfindliche Materialien, bekannte Beschädigungen sowie spezielle Pflegehinweise sind vor Beginn der Reinigung mitzuteilen.

  5. Sollte sich während der Reinigung zusätzlicher Arbeitsaufwand ergeben, werden zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten vorher mit dem Kunden abgestimmt.

§ 8 Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte

  1. Die Bereitstellung der Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte wird individuell mit dem Kunden vereinbart.

  2. Je nach Vereinbarung können kundeneigene oder von Noxwide Reinigungsservice bereitgestellte Reinigungsmittel und Geräte verwendet werden.

  3. Der Kunde informiert uns über besondere Anforderungen an Reinigungsprodukte sowie empfindliche Oberflächen und Materialien.

  4. Die Reinigungsmethoden werden unter Berücksichtigung der bekannten Materialeigenschaften und Pflegehinweise ausgewählt.

§ 9 Schlüsselübergabe und Zugang

  1. Die Übergabe von Haus- oder Wohnungsschlüsseln erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden.

  2. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und ausschließlich für die vereinbarten Reinigungsarbeiten verwendet.

  3. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

  4. Nach Beendigung der vereinbarten Schlüsselüberlassung werden die Schlüssel zum abgesprochenen Zeitpunkt zurückgegeben.

  5. Die Schlüsselübergabe und Rückgabe können schriftlich dokumentiert werden.

  6. Bei Schlüsselverlust oder Beschädigungen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 10 Haftung und Sicherung von Wertgegenständen

10.1 Allgemeine Haftung

Noxwide Reinigungsservice haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Sicherung von Wertgegenständen

Kunden werden gebeten, vor Beginn der Reinigung Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Uhren, wichtige Dokumente sowie sonstige wertvolle oder empfindliche Gegenstände sicher aufzubewahren und möglichst aus den zu reinigenden Bereichen zu entfernen.

10.3 Offen liegende Wertgegenstände

Noxwide Reinigungsservice übernimmt ohne gesonderte Vereinbarung keine Verwahrung oder Überwachung offen liegender beziehungsweise ungesicherter Wertgegenstände.

Allein durch die Durchführung der Reinigungsarbeiten entsteht keine Verpflichtung zur Verwahrung solcher Gegenstände.

10.4 Schäden und Verlust

Für Schäden oder den Verlust von Wertgegenständen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Eine gesetzlich bestehende Haftung für durch Noxwide Reinigungsservice oder eingesetzte Mitarbeiter zu vertretende Pflichtverletzungen wird nicht pauschal ausgeschlossen.

10.5 Bereits vorhandene Schäden

Für bereits bestehende Beschädigungen, gewöhnliche Gebrauchsspuren oder Schäden, die nicht durch unsere Tätigkeit verursacht wurden, besteht keine Haftung.

10.6 Gesetzliche Haftungsansprüche

Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt uneingeschränkt bestehen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 11 Beanstandungen und Nachbesserung

  1. Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für Noxwide Reinigungsservice einen hohen Stellenwert.

  2. Sollte eine Reinigungsleistung nicht der getroffenen Vereinbarung entsprechen, bitten wir um eine möglichst zeitnahe Mitteilung, vorzugsweise innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Reinigung.

  3. Diese Frist dient ausschließlich einer zeitnahen Bearbeitung und stellt keine Ausschlussfrist dar.

  4. Berechtigte Beanstandungen werden sorgfältig geprüft und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

  5. Gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs- und sonstige Kundenrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

12.1 Vertragslaufzeit

Regelmäßige Reinigungs- und Haushaltshilfeverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Eine feste Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

12.2 Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können einen regelmäßigen Reinigungsvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich kündigen.

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei.

Eine Kündigung ist nicht ausschließlich zum Monatsende erforderlich.

12.3 Kündigungsform

Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@noxwide.de, erfolgen.

12.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie weitere zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

12.5 Abrechnung nach Vertragsende

Bis zur wirksamen Vertragsbeendigung erbrachte Reinigungsleistungen werden entsprechend der vereinbarten Vergütung abgerechnet.

Etwaige weitere gesetzliche Vergütungs- oder Ersatzansprüche bleiben unberührt.

12.6 Einmalige Reinigungsaufträge

Einmalige Reinigungsaufträge enden grundsätzlich mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern kann bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

  2. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

  4. Soll die Reinigung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen, werden die dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen beachtet.

  5. Gesetzliche Widerrufsrechte und gegebenenfalls bestehende Wertersatzregelungen bleiben unberührt.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Noxwide Reinigungsservice behandelt persönliche Informationen sowie Einblicke in private Wohn- und Geschäftsräume vertraulich.

  2. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

  3. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf www.noxwide.de.

  4. Fotos von Kundenwohnungen, Geschäftsräumen oder persönlichen Gegenständen werden nur mit entsprechender Berechtigung zu Werbezwecken veröffentlicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

  2. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.